Stellenausschreibung


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Aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses schreibt die Gemeinde Kallham gem. § 8 (3) u. § 9 des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- u. Gehaltsgesetzes 2002 einen  

Dienstposten der Funktionslaufbahn GD 20.3 
Vertragsbedienstete/r im Verwaltungsdienst mit 
zusätzlicher Verwendung
(Beschäftigungsausmaß 50 % mit 20 Wochenstunden)

öffentlich zur ehestmöglichen Besetzung aus. Probezeit ist 1 Monat. Einstiegsgehalt bei Vollbeschäftigung € 2.519,30. Eine eventuelle Höherreihung bei entsprechender Aufgabenwahrnehmung wird in Aussicht gestellt.

 

Aufgabengebiete: 
Homepage und Social Media, Veranstaltungsorganisation inkl. VA-Saal, Öffentlichkeitsarbeit, Poststelle, Erstellung Gemeindezeitung, Vorbereitung für Ehrungen, Unterstützung der Amtsleitung, Botengänge, Reisekostenabrechnung, Vertretung Bürgerservice und Kassa, Hundeabgabe, Grünlandförderung, ... 

Anstellungserfordernisse: 

· Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/frau oder eines verwandten Lehrberufes

· bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

· österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger

· persönliche und gesundheitliche Eignung 

Allgemeine Voraussetzungen:

· Bereitschaft zur Ausbildung im Gemeindebereich – AT 1 -  Modul 2 (Ablegung innerhalb von 3 Jahren)

· Kenntnisse in der Buchhaltung erwünscht

· gute Rechtschreibkenntnisse, Teamfähigkeit, Flexibilität, Genauigkeit, Selbständigkeit freundliches Auftreten, gute Umgangsformen

· gute EDV-Kenntnisse und –Erfahrung (MS Office, ECDL)

 

Unser Angebot für Sie:
langfristige Job-Perspektive, KFG-Versicherung mit attraktivem Leistungsangebot, angenehmes Arbeitsklima, Gleitzeitmodell, selbstständige Tätigkeit. 

Das Auswahl- u. Objektivierungsverfahren ist mit Vorstellungs- u. Kontaktgespräch verbunden.

 

Der ausgefüllte Bewerbungsbogen inkl. Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ärztliches Zeugnis, Abschluss-, bzw. Dienstzeugnisse soll ehestens beim Gemeindeamt Kallham einlangen. Strafregisterbescheinigung kann nachgereicht werden.

 

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt!

 

Die Bürgermeisterin
Helga Witzmann



 

 

29.03.2024